Sakramenten-theologische Besinnung zum Gründonnerstag
Er ist Konsequenz und Ursache „alter“ aber auch „moderner“ Phasenverschiebungen in der apostolischen Kirche.
Gründonnerstag ist der Gedenktag des Einsetzung des allerheilig-sten Altarsakramentes und des katholischen Priestertums (bischöficher oder presbyteraler Ausübung). Beide Sakramente hat der gekreuzigte und auferstandene Messias Jesus Christus „inmitten seines Apostelkollegiums“ – durch die Hauchung seines Geistes am Ostersonntag Abend – für immer – seiner Kirche eingestiftet.
Gründonnerstag ist auch der altkirchliche Tag der Osterbeichte. Meistens feiern am Vortrag des Gründonnerstages die Diözesan-bischöfe in ihren Domkirchen mit den Dechanten und möglichst vielen Mitgliedern ihres diözesanen Pressbyteriums die Missa chrismatis, bei der die Heiligen Öle (das Chrisam-Öl; das Öl für die Salbung der Taufbewerber: das Katechumenen-Öl; und das Öl für die Krankensalbung) feierlich geweiht werden, um vom gekreuzigten und auferstandenen Jesus in ihrer akuten Schwächung der Gesundheit wieder aufgerichtet zu werden. Bei der Gabenbereitung dieser Hl. Messe erneuert der Bischof mit seiner diözesanen Priestergemeinschaft die Erneuerung der Weiheversprechen.
verfasst von
KonsR. Lic.theoi. P. R o b e r t Bösner OSB, Stift Altenburg.
Die Erinnerung an den erwähnten 70. Jahrtag kann eine hilfreiche Voraussetzung für das tiefere Verständnis des geisterfüllten, apostolischen Dienstamtes in der aktuellen katholischen Kirche sein. Der Diener Gottes, Papst Pius XII, hat dazu am 30. November 1947 die Apostolische Konstitution „Sacramentum ordinis“ veröffentlicht.
Die häufige Unkenntnis dieser Konstitution sowohl bei stark traditionalistischen Gruppen, aber auch in der katholischen Großkirche führt auf disziplinärer Ebene zu fast schismatischen Auseinandersetzungen. Es sind dies aber Konsequenzen, die – wie gesagt – auf disziplinärer Ebene und nicht direkt auf der Ebene der Kircheneinheit liegen.
Darum könnte die Kenntnis dieser Konstitution auch für die aktuellen Annäherungsgespräche zwischen der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ und den Verantwortlichen der „Priesterbruderschaft Hl. Papst Pius X“ in besonderer Weise hilfreich sein
Wenn im (liturgischen) Alltagsleben der katholischen Kirche im mitteleuropäischen Großraum heute „manche“ innerhalb der Weltkirche Unordnung und Unruhe herrscht, so unter anderem deswegen, weil sich – meines Erachtens- in den zeitgenössischen Erneuerungsbemühungen des kirchlichen Lebens – in der Zeit des „Wiederaufbaues“ nach dem 2. Weltkrieg viele gläubige Männer und Frauen, aber besonders auch Priester (und Bischöfe) nicht dort mit ihrem kirchlichen und disziplinären (Wieder-) Aufbaueifer anschlies – en konnten, wo gesamtkirchlich-lehrhaft schon begonnen worden ist, eine Klärung für die ganze Weltkirche einzuleiten, sondern mit besten Absichten „nur“ partikulär bei verschiedenen — im guten Sinn des Wortes“ – bevorzugten „zeitgemäßen“, disziplinären Initiativen und Retuschen (z.B.: Volksliturgische Bewegung, Stellung des Zelebra- tions-Altares im Gotteshaus,, Gebetsrichtung der Priester bei der Heiligen Eucharistiefeier, Bibelapostolat, Bedeutung eines erneuerten Laienapostolates, ökumenische Bemühungen der „Una – Sancta“- Bewegung, Stellung der Frau in einer „Männer“- Kirche usw.).Dazu kamen – später noch – die verschiedenen ekklesialen „Movimenti“ (Anfänge des Laienapostolates in der Legion Mariens (ca1920),Katho- lische Aktion (1930); Cursillo, Fokollari (1940) , Opus Dei u.dgl.) und später noch die sogenannten. „charismatische Erneuerung“.
In all diesen genannten Bereichen spürte man kurz nach dem Ende des zweiten Weltkrieges.wohlmeinende Aufbrüche der Erneuerung. Die erwähnte Apostolische Konstitution wurde inmitten all der erwähnten Aufbrüche Ende des Jahre 1947 veröffentlicht.
In Rom war während der Zeit des zweiten Weltkrieges vielen Theolo -gieprofessoren durch das Kriegsgeschehen der Rückweg in die eigene Heimat verschlossen; sie mussten diese Zeit in der „Ewigen Stadt“ verbringen. Die Jugend der Welt hat sich nicht in den Lehrsälen der theologischen Universitäten Roms/ der eigenen Diözesen das wissen-schaftliche Rüstzeug für die spätere Ausübung des apostolischen Priestertumes erarbeiten können, um nach Ende dieses großen Weltenringens zwischen Freiheitsordnungen und aggressiven Dikta-turen beim geistlichen Aufbau nach dem Krieg mitzuhelfen – sondern sie wurde auf den Schlachtfeldern des Krieges weltweit geopfert.
Trotz der Wirren der Besetzung der Stadt Rom durch das deutsche Heer/und später der Alliierten und die Bemühungen der Rettung der jüdischen Zivilbevölkerung Roms vor dem ideologisch- tödlichen Rassenwahn der – für einige Zeit in der Stadt Rom – regierenden SS-Scharen hat Papst Pius XII diese- durch den Ausfall des laufenden Lehrbetriebes – freie Zeit dazu benützt, diverse offfene theologische Fragen aufzuarbeiten (z.B. Untersuchungen beim Petrusgrab unter der St.Petrus-Basilika; Aufarbeitung der Lehre über die Kirche, Enzyklika „Mystici Corporis“ (29. Juni 1943) mit Erwähnung des stellvertreten-den Mitsühnens mit dem Erlöser nach den Wunsch Mariens in Fatima (25 Jahr-Jubiläum 1942) und Vertiefung des gesamtkirchlichen Verständnisses der Liturgie „Mediator Dei“ 20. Nov. 1947). Andere ergänzungsbedürftige Aufgaben ließ er aufarbeiten.
Dazu gehört unter anderem die liturgische Fachfrage nach der „Materie“ und der „Form“ der (Diakonen-), Priester- (und Bischofs-) Weihe
Der Hintergrund der Frage ist der sakramenten-geschichtliche Befund, dass entgegen dem bisherigen Gebrauches der Ostkirche (griechische K.) und der Westkirche (römische K.) die zur Gültigkeit der Weihe notwendige „Materie“ die Handauflegung des weihenden Bischofs auf das Haupt des/der zu weihenden Diakon(-e)s ist.
Aber um das Jahr 900 hat die römische Kirche zusätzlich zu der bestehenden Gültigkeits – Bedingung der Priesterweihe noch eine zweite Gültigkeits (!) – bedingung eingeführt: die Übergabe und Berührung der Altargeräte (Patene mit einer Hostie sowie Kelch mit Wein)
Anlass dazu:
wegen der relativ schnellen Christianisierung der gallischen, fränkischen und germanischen Volksstämme wollten die Bischöfe offenbar sicher gehen, dass jene Menschen , die seit unvordenklichen Zeiten gewohnt waren, dass nur blutige Opfer einen Sühnewert haben, dass ihre „einheimischen“ Diakone als Priesteramtskandidaten nur dann an einer „blutigen“ (aber in sakramentaler unbutigen Weise) Opferfeier teilnehmen können, , wenn sie dieses Brot und diesen Wein in den erwähnten Altargeräten konsekrieren, „wandeln“ in das sakramentale Fleisch und in das sakramentale Blut des am Kreuz hinrichteten Messias Jesus Christus, der sich dabei selbst für das Heil der ganzen Welt seinem himmlischen Vater dargeboten hat. Unsere handfesten Vorfahren in Europa mussten als Diakone konkret belehrt werden, dass mehr als ein – bei einer Schlachtung aufgeregt sich wehrender – Stier, sich der als das „Gotteslamm“ schlicht und still für das Heil aller Menschen sich liebevoll hingebende Sohn Gottes mit seinem gottmenschlichen (theiandrischen) Leben einen unendlichen Sühnewert hat.
Beim Konzil von Trient (1545-1563),
also circa 650 Jahre später (!) hat sich im Leben der Kirche diese Änderung des Ritus der Priesterweihe eine, über ein halbes Jahrtausend (!) dauernde eigene „disziplinäre“ (!) Tradition schon geschaffen. Aber es hat sich in der Zwischen-zeit (besonders im Augustinerorden und in der Gemeinschaft der Augustiner-Chorherren) eine apostolisch-missionarische Erneuerung entfaltet.
Dem damaligen Konzilspräsidium war gleichzeitig aber geläufig. dass.noch nicht mit aller glaubensmäßigen Sicherheit die Mehrheit der Väter) die apostolische, geisterfüllte Würde all derer geläufig war, die vom zuständigen Bischof in sein geisterfülltes Presbyterium durch Handauflegung aufgenommen wurden, und die deswegen von nun an mit allen anderen schon geweihten Presbytern und in Konzelebration mit ihrem – in die Fülle des apostolischen Priestertumes durch Handauflegung eines Nachfolge-Mitgliedes des ersten Apostelkollegiums aufgenommenen – Apostelnachfolgers (sprich des eigenen Bischofs) wahre Priester des Neuen Bundes sind; – so änderten die Konzilsväter von Trient damals beim Weiheritus nichts.
Die Antwort des Konzilspräsidiums auf den Antrag einer beachtlichen Anzahl von Konzilsvätern –gegen Ende des Konzils lautete daher: „Die lehrhafte Grundlage des Antrages kann – angesichts der Länge der bisherigen Gebrauches des jetzigen Usus „noch nicht sicher“ (nondum tute doceri potest) gelehrt werden. Aber in dem Anliegen des Antrages streckt viel Beachtenswertes. Durch die Redaktion der Reformdekrete des Konzils bezüglich des Verständnisses und der Praxi der „Verwaltung“ der sieben Sakramente beschrieben die Beschlüsse des Konzils deutlich die geistlich – apostolische Seite des Dienstes der Presbyter.
Beim 1, Vatikanischen Konzil ( 8.Dez.1869—20.Okt.1870)
(also 325 Jahre später) herrschte so große Zeitnot (Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges),dass nur die allerwichtigsten Themen, die über das apostolische Amt vorbereitet waren, auch beschlossen werden konnten: nämlich der Primat und die Unfehlbarkeit des Papstamtes.. In der allgemein Aufregung über die Widersprüche – besonders vonseiten der deutschen Bischöfe – gegen den päpstlichen Primat als einen Glaubenssatz (Dogma)- blieben viele (vorbereitete!) Themen unbehandelt. Somit auch die Ritus- Frage der Priesterweihe: wie viele Gültigkeitsbedingungen für die Aufnahme in das Prebyterium des Bischofs man beibehalten soll? Eine, wie es bis ca 900 n. Chr. in der Ost- und in der Westkirche eindeutig bezeugt und üblich war, oder zwei? Ist die Zurücknahme der zweiten Gültigkeitsbedingung dogmatisch, vor allem aber disziplinär verantwortbar?, und: ist die Beibehaltung der zusätz-lichen Gültigkeitsbedingung ein ökumenisches Hindernis für die Gespräche über eine zukünftige Kircheneinheit zwischen Ost- und Westkirche, (in der der Papst als Bischof von Rom beheimatet ist)? All diese Fragen mussten offen bleiben.
Erst zweieinhalb Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges wurde die Klärung dieser Frage abgeschlossen und durch Papst Pius XII in einer Apostolischen Kon stitution „Sacramentum ordinis“ am 30. Novemebr 1947 veröffentlich und lehrmäßig verfügt. Nur durch die Handauflegung eines Bischofs wird einem Diakon die Priesterweihe weitergegeben; durch Handauflegung , das heißt durch vollgültige Aufnahme eines/der Diakone in das geisterfüllte Pressbyte – rium des Bischof, wie das 2. Vatikanische Konzil ungefähr 20 Jahre später ausdrücklich lehren wird.
Damit diese Ausführungen noch vor der Feier des heurigen Gründonnerstag veröffentlicht werden können, müssen viele aufschlussreiche Ausführungen über die lehrmäßigen und besonders disziplinären Folgen dieser Apostolischen Konstitution für einen späteren Zeitpunkt aufgehoben werden.
— Der Verfasser P. Robert Bösner OSB.